Qualität
Von der Produktcompliance zur Versorgung von Patientinnen und Patienten
Das robuste Qualitätsmanagementsystem von Resmed gewährleistet und verbessert Sicherheit, Nutzbarkeit und Leistungsfähigkeit unserer Medizinprodukte und Lösungen, damit Sie immer eine optimale Versorgung bieten können.
Die MDR auf einen Blick
Die Medizinprodukteverordnung (MDR) verpflichtet die Hersteller, Importeure und Vertreiber von Medizinprodukten zur Erhebung, Aufzeichnung und Analyse von Daten zu Qualität, Nutzbarkeit und Sicherheit während der gesamten Lebensdauer eines Medizinprodukts. Die Hersteller sind auch verpflichtet, einen Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen zu erstellen und umzusetzen, um während des gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts eine Überwachung und kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen.
Damit Resmed seinen Verpflichtungen im Rahmen der MDR nachkommen und in Bezug auf die Produktqualität und Sicherheit die höchsten Standards einhalten kann, sammelt unser robustes Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- passiv Daten, zum Beispiel aus Auditberichten, Reklamationen, Anwendungsberichten und technischen Serviceaktivitäten,
- aktiv Daten, zum Beispiel aus Veröffentlichungen, klinischen Studien und der Befragung von Kundinnen und Kunden,
- Daten aus der Praxis unserer Medizinprodukte.
All diese Daten werden in unser System für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance System, PMSS) eingepflegt.
Häufige Fragen zur Medizinprodukteverordnung (MDR)
Die Medizinprodukteverordnung (Verordnung 2017/745 – Medical Device Regulation, MDR) ist eine neue Verordnung der Europäischen Union, die am 26. Mai 2021 in Kraft treten soll. Sie ersetzt die bestehende Medizinprodukterichtlinie (Richtlinie 93/42/EWG – Medical Device Directive, MDD). Die Medizinprodukteverordnung erlegt allen Organisationen, die Medizinprodukte in der EU herstellen, importieren oder vertreiben, strenge Verpflichtungen auf.
Die Hauptziele der Medizinprodukteverordnung sind:
- Verbesserung der Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit von Medizinprodukten, in einigen Fällen durch die Anforderung, dass Medizinprodukte zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Risikomanagement erfüllen müssen.
- Stärkung der Informationstransparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher: Jedes auf dem Markt befindliche Medizinprodukt wird mit einem Unique Device Identifier (UDI)-Code versehen und in der EU-Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) registriert.
- Verbesserung der Wachsamkeit und Marktüberwachung durch verpflichtende Datenerfassung vor und nach der Markteinführung über die gesamte Lebensdauer eines Medizinprodukts.
Resmed hat mehr als zwei Jahre lang intensiv an der Aktualisierung seines Qualitätsmanagementsystems (QMS) und der Dokumentation seines Produktportfolios gearbeitet, um die neuen Anforderungen der Medizinprodukteverordnung umzusetzen. Für Produkte von Resmed, die in der EU auf den Markt gebracht werden, gilt:
- Alle Medizinprodukte der Klasse I von Resmed (z. B. Batterien, Narval CC, Schläuche) entsprechen ab dem 26. Mai 2021 den Anforderungen der neuen Medizinprodukteverordnung.
- Alle anderen Medizinprodukte von Resmed werden ab dem Jahr 2021 bis spätestens Mai 2024 nach und nach auf eine Zertifizierung gemäss Medizinprodukteverordnung umgestellt.
Die Medizinprodukteverordnung schafft für Resmed neue Pflichten zur aktiven und systematischen Erhebung, Aufzeichnung und Analyse von einschlägigen Daten seiner Medizinprodukte über deren gesamte Lebensdauer. Diese Daten müssen verwendet werden, um alle Präventiv- und Korrekturmassnahmen zu ermitteln, umzusetzen und zu überwachen, die die Nutzbarkeit, Leistung und Sicherheit eines Produkts verbessern können. Resmed ist ausserdem verantwortlich für die Einrichtung, Umsetzung, Dokumentation und Pflege eines Risikomanagementsystems zur Abschätzung und Bewertung aller Risiken, die bei der bestimmungsgemässen Verwendung eines Produkts auftreten können. Gemäss DSGVO ist Resmed der Datenverantwortliche und somit verantwortlich für die Pflege und das Management seines Qualitätsmanagementsystems (QMS).
Die Strafen für die Nichteinhaltung der Medizinprodukteverordnung können Geldstrafen, Rechtsstreitigkeiten, Produktrückrufe, Schadenersatzzahlungen und den Verlust des Zugangs zu Märkten und Materialien sowie Reputationsschäden umfassen.